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Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

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Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts richtet, durch den dem Beschwerdeführer einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes wegen endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung im Rahmen der polizeilichen Ausbildung versagt wurde. Der angegriffene Beschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Das Oberverwaltungsgericht verkennt Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts, indem es sich einer Prüfung der entlassungsauslösenden Prüfungsentscheidung sowie der dem Beschwerdeführer entstehenden Nachteile vollständig verschließt und so dem Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz in jedweder Form kategorisch versagt. Die Sache wurde an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Aktenzeichen:

23. Juni 2020 | Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlas

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

23. Juni 2020 (Dienstag)

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